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Informationen zur Arbeit

Hier finden Sie Informationen darüber, wie sich die Corona-Krise auf den Arbeitsplatz auswirkt und wie man Geld bekommen kann.

In diesem Bereich werden Fragen zu den Auswirkungen von der Corona-Krise auf die Arbeit beantwortet.
Und es gibt Hinweise zu Unterstützungs-Angeboten, wenn das Geld knapp wird.
Zu den einzelnen Fragen gibt es Links zu Internet-Seiten.
Auf den Internet-Seiten können Sie noch mehr zu der Frage lesen.
Zu manchen Fragen gibt es auch Videos.

Stand: Mai 2022

Was hat das Corona-Virus überhaupt mit der Wirtschaft zu tun?

Es gibt viele Regeln, damit sich das Corona-Virus nicht so schnell ausbreiten kann.

Manche Menschen gehen gerade nicht zur Arbeit.
Manche betreuen noch immer ihre Kinder zu Hause.
Oder sie arbeiten normalerweise in einer Diskothek, die nun geschlossen ist.

In vielen Firmen arbeiten die Menschen sonst eng beieinander.
Auch das geht gerade nicht.
Also arbeiten einige Menschen ganz oder teilweise zu Hause.
Oder sie arbeiten gar nicht.

Durch all diese Maßnahmen wird gerade weniger hergestellt und verkauft.
Es kommen auch weniger Waren aus anderen Ländern nach Deutschland.
Und Deutschland verkauft weniger Waren in andere Länder.

Auch die Menschen in Deutschland kaufen nicht so viel ein.
Manche haben Angst, wie es mit der Corona-Krise weitergeht.
Deshalb geben sie ihr Geld lieber nicht aus.

Keiner weiß, wie lange das so bleiben wird.
Deshalb haben viele Menschen Angst.
Deshalb gibt es aber auch Hilfe-Programme von der Regierung.
Für einzelne Menschen und auch für Firmen.

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Die Folgen der Corona Krise für die Wirtschaft erklärt das Video des ZDF.

Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Die Home-Office Pflicht gilt nicht mehr. Seit dem 20. März dürfen Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Maßnahmen im Betrieb gelten sollen.

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Akutelle Regelungen zur Corona-Pandemie finden Sie hier

Darf oder muss ich auch zuhause arbeiten?

Die Home-Office Pflicht gilt nicht mehr.

Wie schütze ich mich bei der Arbeit vor dem Corona-Virus?

Auch am Arbeitsplatz gelten Abstandsregeln.
Vielleicht ändert sich Ihre Arbeitszeit und Ihre Pausenzeiten.
Damit soll erreicht werden, dass nicht zu viele Kolleginnen und Kollegen zur gleichen Zeit arbeiten.
Sie müssen die Hygiene-Regeln einhalten.
Ihr Arbeitgeber und Sie sind verpflichtet, die Schutz-Maßnahmen einzuhalten.
Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber Ihnen mindestens zwei kostenlose Corona-Tests pro Woche anbietet.
Es sei denn, Sie sind genesen oder schon komplett geimpft.
Arbeitgeber sollten mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt über die besten Schutz-Maßnahmen in ihrem Unternehmen sprechen.

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Sehr viele Informationen zum Thema Arbeit und Corona-Virus finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was bedeutet Kurzarbeit? Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeit bedeutet: Für eine bestimmte Zeit arbeitet man weniger oder gar nicht.
Das ist gerade jetzt in manchen Betrieben so.
Die Betriebe können wegen der Corona-Krise nicht arbeiten oder nichts verkaufen.
Damit die Betriebe die Menschen nicht entlassen müssen, melden sie Kurzarbeit an.
Bei Kurzarbeit bezahlt der Staat Geld für die Löhne.
So verliert niemand seinen Arbeitsplatz.
Nach der Corona-Krise können die Menschen wieder normal arbeiten.

Darf ich mir etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuverdienen?
Bis Ende des Jahres darf so viel hinzuverdient werden, dass man auf das normale Monatsgehalt kommt.

Kann ich Grundsicherung beantragen, während ich in Kurzarbeit bin?
Wer in Kurzarbeit ist, verdient weniger als normalerweise.
Für manche Menschen bedeutet das: Das Geld reicht nicht mehr zum Leben.
Für diese Menschen hat die Bundesregierung ein Sozialschutzpaket beschlossen.
Dadurch können sie leichter Grundsicherung („Hartz 4“) bekommen.

Informationen zum Sozialschutzpaket von der Bundesregierung gibt es hier.

Bekommen auch Mini-Jobber Kurzarbeitergeld?
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind (Mini-Job, 450-Euro-Job), sind Sie nicht sozialversichert. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann kein Kurzarbeitergeld für Sie beantragen.

Informationen dazu finden Sie bei der Mini-Job-Zentrale.

Bekommen auch Beschäftigte im Mindestlohn-Bereich Kurzarbeitergeld?
Ja. Auch wenn Sie im Mindestlohn-Bereich arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Anspruch gilt, sobald Sie durch Kurzarbeit mehr als 10 Prozent weniger verdienen als sonst.

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Kurzarbeitergeld wird in leicht verständlicher Sprache von der Bundesagentur für Arbeit erklärt.

Die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

Welche Hilfen gibt es, wenn ich mein Kind betreue und deshalb nicht arbeiten kann?

Manche Eltern können nicht zur Arbeit gehen, weil sie ihr Kind betreuen müssen.
Für manche ist auch kein Home-Office möglich.
Wenn Sie aus diesen Gründen nicht arbeiten können und keinen Verdienst haben,
haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung,
wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist,
wenn Ihr Kind Hilfe braucht oder behindert ist,
solange Sie nicht arbeiten können,
aber nicht länger als zehn Wochen beziehungsweise zwanzig Wochen bei Alleinerziehenden,
in der Höhe von 67 Prozent von Ihrem Verdienst (aber maximal 2.016 Euro).

Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.

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Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengefasst.

Mehr Informationen über Unterstützung von Familien finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums.
Diese Informationen können Sie sich auch vorlesen lassen.

Wie erreiche ich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind gerade für Besucher geschlossen. Sie erreichen die Mitarbeiter dort telefonisch oder per E-Mail.
Alle Geld-Leistungen wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Kindergeld und alle anderen werden weiter ausgezahlt.
 

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Die Kontaktdaten von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter finden Sie hier.

Diese Regelungen sind zum 1. Juli 2020 ausgelaufen und wurden nicht verlängert.
Denn es hat sich gezeigt, dass sich Mieter und Vermieter in sehr vielen Fällen privat einigen konnten.

Gibt es auch Hilfen für die Betriebe und Geschäfte?

Auch viele Betriebe verdienen gerade kein Geld oder nur sehr wenig Geld.
Aber die Betriebe müssen trotzdem viele Dinge bezahlen.
Das gilt für kleine und für große Betriebe.
Und das gilt für Menschen, die ganz allein arbeiten, zum Beispiel einen Fotografen.

Deshalb gibt es auch Hilfen für Betriebe und Firmen.
Weil es ganz unterschiedliche Betriebe gibt, gibt es auch unterschiedliche Hilfen.
Für kleine Betriebe gibt es andere Hilfen als für große.
Manche Hilfen bekommt man von der Gemeinde, wo der Betrieb ist.
Andere Hilfen gibt es von der Bundesregierung.
Es gibt sogar Hilfen von der Europäischen Union.
Für Betriebe, die mit Betrieben in anderen Ländern zusammenarbeiten.

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Aktuelle Informationen über Hilfen für Betriebe und Geschäfte finden Sie bei der Bundesregierung.

Kann ich mich über den Betrieb gegen das Corona-Virus impfen lassen?

Ab dem 7. Juni dürfen auch Betriebsärzte impfen.
Betriebe haben deshalb die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden Impfungen anzubieten.
Ob Ihr Arbeitgeber Schutz-Impfungen anbietet, erfahren Sie bei Ihrem Betrieb oder beim zuständigen Betriebsarzt.
Wie genau das Impfen dann abläuft, entscheiden die Betriebe selbst.
Auch wenn es immer mehr Impfstoff gibt, kann es zu Wartezeiten kommen.
Es ist also möglich, dass sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort impfen lassen können. 

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Eine Checkliste, die alles Wichtige zu Ihrem Impf-Termin zusammenfasst, finden Sie hier

Weitere Informationen

Sehr viele Informationen zum Thema Arbeit und Corona-Virus finden Sie auf der Internet-Seite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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